Bei der Eingruppierung wird nicht von dem vorliegenden Bildungsabschluss ausgegangen, sondern von den Voraussetzungen für die Tätigkeit. Ausbildungswege in Kunst und Kultur sind unterschiedlich, oft werden Fähigkeiten autodidaktisch oder in kollektiven Prozessen angeeignet und sind über formale Abschlüsse nicht abbildbar.
EG 5 – häufig abgeschlossene Ausbildung / gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen nötig, um die Tätigkeit auszuführen. Fachwissen, z.B. technisch, kaufmännisch oder rechtlich, wird vorausgesetzt.
EG 9b – typischerweise abgeschlossene Hochschulbildung / gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen nötig, um die Tätigkeit auszuführen; umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen
EG 11 – wie 9b, mit mehr Verantwortung, häufig besondere Schwierigkeit
EG 13 – abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung / gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen nötig, um die Tätigkeit auszuführen